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Fußläufige Einkaufsmöglichkeiten erhalten – Verdrängungswettbewerb stoppen

Lidl will in der Kohlenstraße einen neuen Discountermarkt mit 1.500 qm Verkaufsfläche errichten. Die ständige Vergrößerung der Verkaufsflächen und die Ausdehnung des Sortiments ist Strategie im Verdrängungskrieg der wenigen verblieben Einzelhandelskonzerne. Die Ausgaben für Lebensmittel sind nahezu gleichbleibend. So muss ein solcher Verkaufsflächenzuwachs zu entsprechenden Umsatzeinbußen bei anderen Standorten führen, ansonsten würde eine Investitionsruine gebaut.
Im fußläufigen Einzugsgebiet des Lidl Marktes liegen in Wehlheiden ein Rewe- und ein Aldi-Markt, noch näher ein Edeka Markt. Der Lidl Markt liegt an einem autobetonten Standort.
Um die Nahversorgung in den Stadtteilzentren wie Wehlheiden zu schützen, hat der Zweckverband Raum Kassel einen Kommunalen Entwicklungsplan Zentren beschlossen. Der soll eigentlich eine solche Fehlentwicklung ausschließen. Die großen Handelsketten bauen an autobetonten Standorten immer größerer Filialen. In der Folge reduziert sich der Umsatz kleinerer Betriebe in Stadtteilzentren und Ortsteilen, sie müssen oft schließen. Für nicht automobile Einwohner*innen verschlechtert sich so die Einkaufsmöglichkeit. Im ländlichen Raum gibt es dann in Ortsteilen keine Einkaufsmöglichkeit mehr, in der Stadt werden die Wege zu Fuß oder mit dem Rad länger. Die Stadt Kassel ist an diesen Kommunalen Entwicklungsplan Zentren gebunden und will ohne Not das Planungsrecht aktiv schaffen. Einen Anspruch auf das Planungsrecht hat kein Handelskonzern, mit der kommunalen Planungshoheit kann sich die Stadtverordnetenversammlung gegen die Neubaupläne entscheiden.

Der Neubau verdoppelt die Verkaufsfläche des bestehenden Marktes. Zusätzlich wird mit 1.000 qm Nebenflächen (2.500 qm zulässiger Grundfläche im Bebauungsplan) ein unüblich großer Bereich für Lager, Toiletten und Anlieferungsbereich geschaffen. Eine spätere Verdreifachung der Verkaufsfläche ohne Beteiligung der Öffentlichkeit ist mit dieser übergroßen Grundfläche angelegt. Gerichte legen eine ¾ Verteilung zu Grunde. Das bedeutet bei einer Verkaufsfläche von 1.500 qm ist eine Grundfläche von 2.000 qm üblich, mit stark abnehmender Tendenz von Lagerflächen.
„Schafft man für Lidl nun eine Ausnahme, stehen gleich die nächsten vor der Tür. Die Stadt sollte gut erreichbare Einkaufsmöglichkeiten für alle Bewohner*innen sicher stellen und nicht Unternehmen im Verdrängungswettbewerb den Rücken stärken“, so Violetta Bock, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Kasseler Linken.

Hintergrund:
Der Magistrat der Stadt Kassel betreibt die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. II/14 “Lidl-Markt Kohlenstraße“. Er wird am 21.9. im Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr beraten.

„In den Nahversorgungslagen und weiteren siedlungsräumlich integrierten Lagen ist die Ansiedlung großflächiger Betriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nicht zulässig.
In den dezentralen sonstigen Lagen sind Einzelhandelsbetriebe mit zentren- oder nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten nicht zulässig, (..)“. Quelle: Zweckverband Raum Kassel (2015): Kommunaler Entwicklungsplan Zentren S.15

„Bewertung der Versorgungssituation Vorderer Westen, Wehlheiden
- quantitativ: insgesamt durchschnittliche VK-Ausstattung (..)
- kein wesentlicher Handlungsbedarf; ggf. qualitative Verbesserungen für Rewe Kirchweg (v. a. fußläufige Anbindung an Wehlheider Platz) und kleine Edeka-Märkte (v. a. VK-Erweiterung, Parken) anzustreben“
Quelle: ZRK (2015): Fortschreibung des KOMMUNALEN ENTWICK-LUNGSPLANS ZENTREN (KEP-Zentren) Teil I: Gutachten GMA S. 49

„Als Erfahrungswert hat sich herausgebildet, dass Einzelhandelsbetriebe in Folge einer Reduzierung der Lager- und sonstigen Nebenflächen drei Viertel der Geschossfläche als Verkaufsfläche nutzen können.“
Quelle: BVerwG 4 C 10.04 Verkündet VGH 5 S 1205/03 am 24. November 2005

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