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Feinstaub fehlt bei Luftreinhalteplan

Die Offenlegung des Entwurfs zur 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Kassel wurde im September abgeschlossen. Der Plan beschäftigt sich ausschließlich mit der Minderung der Stickoxidemissionen und lässt die weitere Reduktion der gesundheitsschädlichen Feinstäube vollkommen außer Acht kritisiert Volker Berkhout, Stadtverordneter der Piratenpartei.

Im Zentrum der Luftreinhalteplanung muss der Mensch und die Vermeidung und Reduktion durch Emissionen verursachter gesundheitliche Risiken und Schäden für die Bürgerinnen und Bürger stehen. Es darf nicht allein um die Unterschreitung gesetzlicher Grenzwerte gehen. Vor diesem Hintergrund setzt der Plan einen sehr einseitigen Fokus auf die Reduzierung der Stickoxide und beschäftigt sich fast ausschließlich mit der NOx-Belastung durch Diesel-Fahrzeuge.

„Das Umweltministerium hat das Thema Feinstaub außen vor gelassen und keine expliziten Maßnahmen zur weiteren Senkung der krebserregenden Feinstaubemissionen vorgeschlagen“, bemängelt Berkhout, der die Fraktion FDP, Freie Wähler und PIRATEN im Umweltausschuss der Stadtverordnetenversammlung vertritt.

Feinstaub ist weiterhin einer der wichtigsten Luftschadstoffe in Kassel wurden die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Feinstaubgrenzwerte auch im Jahr 2018 deutlich überschritten. „Nur weil der geltende Grenzwert doppelt so hoch angesetzt ist, wie von der WHO empfohlen, blendet die Landesregierung diese Problematik aus. Hier geht es aber nicht um den Grenzwert sondern um die Gesundheit!“ unterstreicht Berkhout.

Die Empfehlungen der WHO liegen bei 20 µg/m3 für PM10 und 10 µg/m3 für PM2,5. [2] Beide Werte werden in Kassel seit vielen Jahren und auch für das Jahr 2018 überschritten (vgl. Abb. 10 und Abb.12 im Luftreinhalteplan). Die gesetzlichen Grenzwerte betragen 40 µg/m3 für PM10 und 20 µg/m3 für PM2,5. [1]

Links:
[1] Entwurf der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Kassel

[2] WHO Air quality guidelines for particulate matter, ozone, nitrogen dioxide and sulfur dioxide (S. 9)

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